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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Gleichbehandlung: Enge Auslegung des § 82 Satz 3 SGB IX

Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich auf eine Stelle als Referatsleiter IT-Planung bei einem öffentlichen Arbeitgeber des Freistaats Thüringen. Er ist promovierter Betriebswirt mit Berufserfahrung in IT-Unternehmen und bezeichnete sich in seiner Bewerbung als „Betriebswirt mit hoher Technologieaffinität“. In der Stellenausschreibung wurde u. a.

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