Lesedauer: ca. 2 Minuten
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
GmbH-Geschäftsführer
Der Status eines GmbH-Geschäftsführers im Hinblick auf seine sozialversicherungsrechtliche Einstufung führt immer wieder zu Streitigkeiten bei entsprechenden Prüfungen durch die Rentenversicherung. Grundsätzlich gilt, dass bei Beteiligung über 51 % der Gesellschafter-Geschäftsführer das Sagen hat und er deshalb wie ein Unternehmer anzusehen ist. Sozialversicherung fällt dann nicht an.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
