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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

GmbH-Geschäftsführer

Der Status eines GmbH-Geschäftsführers im Hinblick auf seine sozialversicherungsrechtliche Einstufung führt immer wieder zu Streitigkeiten bei entsprechenden Prüfungen durch die Rentenversicherung. Grundsätzlich gilt, dass bei Beteiligung über 51 % der Gesellschafter-Geschäftsführer das Sagen hat und er deshalb wie ein Unternehmer anzusehen ist. Sozialversicherung fällt dann nicht an.

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