Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
1 Ausgangspunkt und Begrifflichkeiten
Zahlreiche Unternehmen haben ganze Geschäftsmodelle entwickelt, in denen neben bzw. statt inländischen deutschen Arbeitnehmern oftmals kostengünstigere „Externe“ aus dem Ausland an Kunden ins In- oder Ausland verliehen werden. Aus der Presse kennt man dies vor allem im Automobilzuliefergeschäft bzw. im Baugewerbe.
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Lara-Christina Willems

Kathrin Brügger

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Problempunkt
Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG benötigen Arbeitgeber in der bis zum 1.12.2011 anwendbaren Fassung eine Erlaubnis, wenn sie als Verleiher
Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Rahmen sog. Personalgestellungsverträge ihre Beschäftigten - u. a. die
1 „Reiner“ Auslandsvertrag
Lässt man einmal die klassischen Formen der Auslandsbeschäftigung, wie die Arbeitnehmerentsendung mittels der Kombination
Problempunkt
Die Parteien stehen im Wettbewerb zueinander und stellen Messeausstellern Personal zur Verfügung. Der Beklagte schloss mit
Problempunkt
Die Klägerin war als CAD-Konstrukteurin bei einem Dienstleister tätig, der auch eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt
Problempunkt
Die Klägerin stand ab September 1995 in einem Arbeitsverhältnis zu einer Zeitarbeitfirma. Diese überließ die Klägerin am 3. Februar 1997