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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
„Gründliche“ und „vielseitige“ Fachkenntnisse
Der Kläger war seit dem 1.6.2001 bei der Beklagten als Angestellter im Außendienst des Ordnungsamts nach dem BAT, später nach dem TVöD-VKA beschäftigt. Zunächst war er in die Vergütungsgruppe VIII und seit dem 1.6.2002 in die Vergütungsgruppe VII des BAT eingruppiert. Zum 1.12.2002 erfolgte seine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe VI b des BAT.
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