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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Häufiges Arbeitszimmer bei Verkauf der Immobilie
In dem durch Urteil des FG Köln vom 20.3.2018 entschiedenen Fall (8 K 1160/15) hatten die Kläger über einen längeren Zeitraum den Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer i. H. v. 1.250 Euro jährlich erfolgreich geltend gemacht. Innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist des § 23 EStG verkauften sie ihre selbstbewohnte Eigentumswohnung.
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