Häufiges Arbeitszimmer bei Verkauf der Immobilie

1105
Bild

In dem durch Urteil des FG Köln vom 20.3.2018 entschiedenen Fall (8 K 1160/15) hatten die Kläger über einen längeren Zeitraum den Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer i. H. v. 1.250 Euro jährlich erfolgreich geltend gemacht. Innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist des § 23 EStG verkauften sie ihre selbstbewohnte Eigentumswohnung.

Das Finanzamt war der Auffassung, dass der auf das Arbeitszimmer entfallene Veräußerungsgewinn von 35.575 Euro der Besteuerung zu unterwerfen sei, da die Ausnahme des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht greife. Diese Ausnahme bezieht sich auf die eigene Wohnnutzung und die damit verbundene Steuerfreiheit beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist.

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Das FG Köln ist in seinem Urteil der Auffassung, dass die Steuerfreiheit sich auch auf den Verkauf des häuslichen Arbeitszimmers beziehe, weil das Arbeitszimmer in dem privaten Wohnbereich integriert sei und kein selbstständiges Wirtschaftsgut darstelle, gefolgt.

Das FG Köln hat allerdings die Revision zugelassen. Diese wurde durch das Finanzamt beim BFH eingelegt und wird dort unter dem Az. IX R 11/18 geführt.

Rainer Kuhsel

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Köln

· Artikel im Heft ·

Häufiges Arbeitszimmer bei Verkauf der Immobilie
Seite 479
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Bei Immobilienverkäufen sind immer steuerliche Überlegungen anzustellen, um nicht nach dem abgeschlossenen Verkauf teure Überraschungen zu

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Lange Zeit war unklar, ob und wie Gewinne aus Kryptowährungen zu besteuern sind. Der BFH folgt in seinem Urteil vom 14.2.2023 (IX R 3/22)

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Einführung

Im Oktober 2017 forderten 60 prominente Unternehmens(verbands)vertreter (u. a. Vorstände von Adidas, BASF, Deutsche Börse

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

für die Einen ist sie schon vorbei, für die Anderen macht sie gerade eine „Pause“ und kommt im Herbst mit voller Wucht zurück: die Corona

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Der BFH hat mit Urteil vom 3.4.2019 (VIR46/17) entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Babylonische Begriffsvielfalt und Definitionen

Telearbeit ist definiert in § 2 Abs. 7 ArbStättV. Wenn der Arbeitnehmer zu Hause einen „festen