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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Haftung des Arbeitgebers für Gesundheitsschäden

Vor dem LAG Rheinland-Pfalz stritten die Parteien über die Zahlung von Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld wegen der angeblichen Verursachung einer Asthma-Erkrankung durch Schimmelpilzbefall im Dienstzimmer des angestellten Klägers. Dieser hatte im Juli 2017 einen Schimmelbefall in seinem Büro gemeldet, woraufhin die Tapete herausgeschnitten wurde.

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