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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Haftung des Arbeitgebers für Gesundheitsschäden
Vor dem LAG Rheinland-Pfalz stritten die Parteien über die Zahlung von Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld wegen der angeblichen Verursachung einer Asthma-Erkrankung durch Schimmelpilzbefall im Dienstzimmer des angestellten Klägers. Dieser hatte im Juli 2017 einen Schimmelbefall in seinem Büro gemeldet, woraufhin die Tapete herausgeschnitten wurde.
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