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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Nicht selten wird in der Praxis die Auffassung vertreten, dass bei mehreren Geschäftsführern nur eine Haftung für das eigene Ressort bestehe. Das ist allerdings nicht ganz zutreffend. Geschäftsführer sind kraft ihres Amtes für sämtliche Aufgaben der GmbH zuständig, gleichzeitig aber auch verantwortlich.
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