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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Höhe von Sondergratifikationen: Auskunft gegenüber Betriebsrat
Vor dem Hessischen LAG (Beschl. v. 10.12.2018– 16 TaBV 130/18) stritten die Betriebsparteien über die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auskunftserteilung gegenüber dem Betriebsrat, an welche Arbeitnehmer (außer Leitende Angestellte), in welcher Höhe, auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien Zulagen, Prämien, Gratifikationen, Provisionen oder sonstige Zahlungen gezahlt wurden.
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