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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker

Homeoffice: Arbeitsunfall durch Sturz in der eigenen Wohnung?

Ereignet sich ein Sturz in der Wohnung des versicherten Arbeitnehmers bei Homeoffice-Tätigkeit, so kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln, wenn die Wohnung und die Arbeitsstätte ortsidentisch sind und wenn der Betriebsweg in Ausführung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird.

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