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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Homeoffice: Schadensersatz bei Nichtumsetzung
Ein bei den US-Streitkräften beschäftigter Controller hatte mit seinem Vorgesetzten schriftlich vereinbart, dass er in der Zeit von 16.3.2015 bis 15.3.2016 an vier Tagen pro Woche seine vertraglich geschuldete Arbeit in der eigenen Wohnung ausüben darf. Dennoch schuf der Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine Arbeit von zu Hause aus nicht und forderte den Mitarbeiter auf, anwesend zu sein.
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