Homeoffice und mobiles Arbeiten

Im Spannungsverhältnis zwischen Recht und Führung
Ortsungebundenes Arbeiten steht nicht erst seit dem Hype um New Work hoch im Kurs. Bei der Etablierung neuer Arbeitsmodelle und dem verschärften Kampf um Fachkräfte kommt man nur schwer an flexibel geregelten Arbeitszeiten und -orten vorbei. Dem steht jedoch oft das Gesetz im Weg – zumindest, wenn die Beteiligten wirklich Neues wagen wollen. Zudem liegt bereits bei der richtigen Verwendung der Begrifflichkeiten einiges im Argen.
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 Bild: chika_milan/stock.adobe.com
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1 Status quo

Angesichts des derzeitigen Wandels von der Industrie- zur Wissensgesellschaft und zunehmend auch unter dem Aspekt der Corporate Social Responsibility (CSR) gibt es viele Argumente für ortsungebundenes Arbeiten: Gerade höherqualifizierte Aufgaben, für die nicht mehr als ein Laptop benötigt wird, können oft ebenso gut von zuHause erledigt werden. Dies minimiert einerseits Zeitaufwand, Stress und CO2-Emissionen und erhöht andererseits auch die Autonomie, Arbeitszufriedenheit und Mitarbeiterbindung der Belegschaft. Diese Arbeitsmodelle werden unter dem Buzzword „New Work“ diskutiert.

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Dr. Sebastian Maiß

Dr. Sebastian Maiß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, michels.pmks Rechtsanwälte

Dr. Falko von Ameln

· Artikel im Heft ·

Homeoffice und mobiles Arbeiten
Seite 392 bis 396
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