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ARBEITSRECHT
Kabotagesystem im Wandel
Streitschrift zur Zukunft des deutschen Transportgewerbes
Ausgestaltung
Kabotage ist gewerblicher Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, dem sog. Aufnahmemitgliedstaat, durch einen Unternehmer, der in diesem Staat weder einen Sitz noch eine Niederlassung hat. Seit dem 14.5.2010 gelten EU-weit einheitliche Kabotagebestimmungen (Art. 8 ff. Verordnung [EG] Nr. 1072/2009). In diesem Zusammenhang lässt Art. 8 Abs.
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