Kassenmitarbeiter eines Museums: Gründliche Fachkenntnisse
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 13.1.2026 – 5 SLa 108/25; rk.) bestätigte die Eingruppierung eines Museumskassenmitarbeiters in Entgeltgruppe 3 (Entgeltordnung zum TV-L). Streitgegenstand war, ob die Tätigkeit „gründliche Fachkenntnisse“ erfordert und damit einen Anspruch auf Vergütung nach der Entgeltgruppe 5 rechtfertigt. Der Kläger war seit Jahren im Kassen- und Shopbereich tätig und machte geltend, seine Aufgaben – Verkauf, Besucherinformation, Warenverwaltung, Kassenabwicklung – gingen über eine einfache Anlerntätigkeit hinaus.
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern stellte maßgeblich auf den tariflichen Arbeitsvorgang „Kasse/Verkauf“ ab (70 % der Tätigkeit). „Gründliche Fachkenntnisse“ i. S. d. Entgeltgruppe 5 verlangten ein qualitatives und quantitatives Mehr an Wissen, das über eine bloße Einarbeitung hinausgehe. Hierfür genüge weder Erfahrungswissen aus der Praxis noch allgemeine Kenntnisse, wenn diese durch eine übliche Einarbeitung oder zuvor durch die allgemeine Schulbildung vermittelt werden.
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Hier, so das LAG Mecklenburg-Vorpommern, erfordere die Tätigkeit lediglich eine eingehende Einarbeitung (typischerweise bis zu sechs Wochen). Das Beherrschen der Kassenanweisung, der Umgang mit Kassensystemen sowie Grundkenntnisse über Sortiment und Abläufe seien zügig anlernbar. Vertiefte historische, fremdsprachliche oder rechtliche Kenntnisse seien nicht erforderlich. Auskünfte beschränkten sich auf allgemeine Informationen. Auch einfache Englischkenntnisse könnten vorausgesetzt werden. Damit fehle es an dem tariflich geforderten Niveau „gründlicher Fachkenntnisse“. Die Tätigkeit verblieb auf dem Stellenwert der Entgeltgruppe 3.
