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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Kein Annahmeverzug bei Weigerung zum Tragen einer Maske
Vor dem LAG Berlin-Brandenburg stritten die Parteien über Ansprüche auf Vergütung für Zeiten, in denen der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht beschäftigte, weil er der Anweisung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nachkam. Der Kläger ist als Anlagenfahrer/Schichtleiter Produktion in einem Unternehmen beschäftigt, das Kakaobutter herstellt. Ein Betriebsrat besteht nicht.
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