(Kein) Recht auf Unerreichbarkeit im Arbeitsverhältnis?
LAG Thüringen: Kein Anspruch auf Herausgabe der privaten Handynummer
Die Erhebung oder Erfassung der privaten Mobiltelefonnummer eines Arbeitnehmers (Sachbearbeiter Hygiene/Infektionsschutz im Gesundheitsamt) gegen seinen Willen ist wegen des darin liegenden äußerst schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (Art. 2 Abs. 1 i. V. m.Art. 1 Abs.
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Christina Salo

· Artikel im Heft ·
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