(Kein) Recht auf Unerreichbarkeit im Arbeitsverhältnis?

Online ohne Ende

Moderne Arbeitsmittel wie Smartphones, Tablets und Laptops sind weit verbreitet – beruflich wie privat. Arbeitnehmer sind deshalb fast immer und überall erreichbar – im Inland im Homeoffice (Stück/Salo, AuA 12/21, S. 14) oder Ausland auf Workation (Stück/Wild Sadsad, AuA 10/23, S. 28), in Arbeitszeit oder Freizeit, Urlaub oder Krankheit. Teilweise bekommen es Arbeitnehmer von ihren Vorgesetzten „vorgelebt“ (Tone from the Top) oder es ist in einigen Unternehmen sogar ein ungeschriebenes Gesetz, immer und überall erreichbar sein zu müssen, jedenfalls für bestimmte Funktionen/Ebenen. Das wirft neue Fragen auf, die unter dem Begriff „Recht auf Nichterreichbarkeit“ oder „Right to disconnect“ diskutiert werden, Gerichte wie Politik „beschäftigen“ und die in diesem Beitrag rechtlich beleuchtet werden.

1105
 Bild: Lustre/stock.adobe.com
Bild: Lustre/stock.adobe.com

LAG Thüringen: Kein Anspruch auf Herausgabe der privaten Handynummer

Die Erhebung oder Erfassung der privaten Mobiltelefonnummer eines Arbeitnehmers (Sachbearbeiter Hygiene/Infektionsschutz im Gesundheitsamt) gegen seinen Willen ist wegen des darin liegenden äußerst schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (Art. 2 Abs. 1 i. V. m.Art. 1 Abs.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Christina Salo

Christina Salo
HR Senior Expert, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

(Kein) Recht auf Unerreichbarkeit im Arbeitsverhältnis?
Seite 8 bis 12
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In einem nicht tarifgebundenen Unternehmen bestand eine Betriebsvereinbarung über das Vergütungssystem, die die Vergütung in Anlehnung an

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Am 31.12.2024 endet der Zeitraum der Gewährung einer bis zu 3.000 Euro steuerfrei bleibenden Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG)

Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Insbesondere mit Blick auf die aktuelle Arbeitsmarktsituation liefert die Studie wichtige Erkenntnisse über Wechselbereitschaft, Zufriedenheit und

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In einem Rechtsstreit vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern stritten die Parteien darüber, ob sich die Beschäftigung der Klägerin rechtlich

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist überwiegend am 1. März 2020 in Kraft getreten und war Teil des Migrationspakets der Bundesregierung. Zahlreiche