Keine einstweilige Verfügung gegen mobiles Arbeiten

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 Bild: pixabay.com
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Während den Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zur vorübergehenden Einführung von mobilem Arbeiten entschied die Firmenleitung, den Mitarbeitern die Wahl zu überlassen, frei darüber zu entscheiden, ob sie mobil oder in der Betriebsstätte arbeiten möchten. Die technische Ausstattung war dieselbe. Der Arbeitgeber ging im Hinblick auf die Corona-Pandemie so vor, um damit die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umzusetzen.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Keine einstweilige Verfügung gegen mobiles Arbeiten
Seite 50
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Body Teil 1

Grundlage und Hintergrund

Zur Bekämpfung der Pandemie in den Unternehmen und Betrieben hat sich die Exekutive jetzt nach

  • den Schutzmasken, wobei
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Problempunkt

Die Beteiligten streiten über einen Unterlassungsanspruch wegen einer gewerkschaftlichen Informationsveranstaltungen. Die

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Zwecke und Modelle

Die Anschaffung von Arbeitskleidung dient regelmäßig zwei Zwecken:

  • Aus Arbeitsschutz-
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Aktuelle gesetzliche Entwicklungen

Am 27.1.2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, die pandemiebedingt eine

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Was weiterhin gilt

1. Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich

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Ausgangslage

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden,