Während den Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zur vorübergehenden Einführung von mobilem Arbeiten entschied die Firmenleitung, den Mitarbeitern die Wahl zu überlassen, frei darüber zu entscheiden, ob sie mobil oder in der Betriebsstätte arbeiten möchten. Die technische Ausstattung war dieselbe. Der Arbeitgeber ging im Hinblick auf die Corona-Pandemie so vor, um damit die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umzusetzen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Claudia Rid

· Artikel im Heft ·
Grundlage und Hintergrund
Zur Bekämpfung der Pandemie in den Unternehmen und Betrieben hat sich die Exekutive jetzt nach
- den Schutzmasken, wobei
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über einen Unterlassungsanspruch wegen einer gewerkschaftlichen Informationsveranstaltungen. Die
Zwecke und Modelle
Die Anschaffung von Arbeitskleidung dient regelmäßig zwei Zwecken:
- Aus Arbeitsschutz-
Aktuelle gesetzliche Entwicklungen
Am 27.1.2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, die pandemiebedingt eine
Was weiterhin gilt
1. Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich
Ausgangslage
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden,