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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Keine einstweilige Verfügung gegen mobiles Arbeiten
Während den Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zur vorübergehenden Einführung von mobilem Arbeiten entschied die Firmenleitung, den Mitarbeitern die Wahl zu überlassen, frei darüber zu entscheiden, ob sie mobil oder in der Betriebsstätte arbeiten möchten. Die technische Ausstattung war dieselbe.
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