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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Keine Ungleichbehandlung bei der Überleitung
Neben der Einführung der neuen Entgeltordnung zum TVöD-VKA (Inkrafttreten zum 1.1.2017) wurde die sog. stufengleiche Höhergruppierung auf den 1.3.2017 verschoben. Übergeleitete Beschäftigte mussten daher bei Höhergruppierung ggf. die Rückstufung hinnehmen.
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