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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert

Klage auf Überstundenvergütung

Vor dem LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 8.5.2018 – 8 Sa 14/18) stritten die Parteien u. a. über die Vergütung von Überstunden aus sechs Monaten im Jahr 2015. Der Kläger machte die Bezahlung von 111 Überstunden gerichtlich geltend. Er legte dazu von ihm gefertigte Stundenzettel (Monatsübersichten) vor, auf denen er die monatlich angefallenen Überstunden aufgeschrieben hatte.

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