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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Kontrolle privater E-Mails
In einem Handelsunternehmen existierte eine IT-Sicherheitsrichtlinie, die besagte, dass betriebliche Gründe es erfordern können, dass die persönliche E-Mail-Box durch Anordnung eines Vorgesetzten eingesehen werden muss und dass von dieser Einsicht nur persönliche Ordner ausgeschlossen sind, die deutlich als privat zu kennzeichnen sind.
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