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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Korrektur der Stufenzuordnung
Der Kläger war zunächst bis zum 31.1.2019 Hausmeister bei einer Berliner Universität, sodann ab dem 1.2.2019 bis zum 31.7.2022 (ebenfalls als Hausmeister) beim Land Berlin – mit Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab dem 1.9.2022. Seit Oktober 2018 erhielt der Kläger eine Vergütung aus der Stufe 5 der Entgeltgruppe 5.
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