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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Kosten für ein Studium im Ruhestand

Viele Pensionäre nehmen nach Beendigung des Arbeitslebens noch ein Studium auf. Frage ist dann, ob die Kosten für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten oder über Sonderausgaben berücksichtigt werden können, so dass diese u. U. gegen die Renteneinnahmen gerechnet werden können. In einem durch das Schleswig-Holsteinische FG (Urt. v.

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