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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Kosten für Eventagentur als steuerpflichtiger Arbeitslohn

In eindem durch das FG Köln mit Urteil vom 22.2.2018 (1 K 3154/15) entschiedenen Fall war die Klägerin Hauptsponsor einer Eventagentur. An den Wochenenden durften ausgewählte Kunden und Arbeitnehmer der Klägerin sog. „Business-Veranstaltungen“ der Agentur besuchen. Die Betreuung der Veranstaltung erfolgte durch eine von der Klägerin beauftragte weitere Lead-Agentur.

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