Der Beklagte hatte der als Altenpflegerin beschäftigten Klägerin eine geminderte Jahressonderzahlung nach § 22 TV Arbeiterwohlfahrt Baden-Württemberg gewährt, nachdem diese im Jahr 2017 mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt war und ab Juli einen Krankengeldzuschuss erhalten hatte. Die Klägerin meinte hingegen, die Minderungsvorschrift des § 22 Abs.3 TV AWO BW sei hier nicht anwendbar. Die Ausnahmeregelung in Abs. 3 Satz 3, wonach eine Minderung für die Monate unterbleibt, in denen ein Krankengeldzuschuss an der Höhe des Krankengelds scheitert, sei erst recht anzuwenden auf die Monate, in denen der Zuschuss gewährt wird.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
Wird Urlaub während der Elternzeit automatisch gekürzt? Grundsätzlich nicht, denn der Arbeitgeber muss die Kürzung gemäß § 17 Abs. 1 Satz
Ausgangssituation
Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31
Wenn der Zweck einer Sonderzahlung festzulegen ist oder bei einer vorhandenen vertraglichen Regelung zu bestimmen sein wird, muss die
In diesem Fall hatte das LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 13.10.2022 – 5Sa77/21) über die Frage zu entscheiden, ob auch Beschäftigte, die in die Freiphase
Vor dem LAG Baden-Württemberg (Beschl. v. 12.10.2022 – 4 TaBV 3/21) stritten die Betriebsparteien über den Inhalt des Unterrichtungsanspruchs des
Einführung
Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258