Direkt zum Inhalt
 Bild: Photographee.eu/stock.adobe.com
Bild: Photographee.eu/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Krankengeldzuschuss kann Jahressonderzahlung mindern

Der Beklagte hatte der als Altenpflegerin beschäftigten Klägerin eine geminderte Jahressonderzahlung nach § 22 TV Arbeiterwohlfahrt Baden-Württemberg gewährt, nachdem diese im Jahr 2017 mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt war und ab Juli einen Krankengeldzuschuss erhalten hatte. Die Klägerin meinte hingegen, die Minderungsvorschrift des § 22 Abs.3 TV AWO BW sei hier nicht anwendbar.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium