Kritische Personalgespräche
1 Rechtsgrundlagen
Personalgespräche sind nur rudimentär gesetzlich geregelt; entsprechende Pflichten bzw. Obliegenheiten ergeben sich oft aus der Rechtsprechung. Die wichtigsten gesetzlichen oder richterrechtlichen Grundlagen, die kritische Personalgespräche selbst betreffen oder damit in enger Verbindung stehen, sind:
§ 81 Abs. 4 BetrVG: Anforderungsanpassungsgespräche auf Initiative des Arbeitgebers.
§ 82 Abs. 2 BetrVG: Leistungsbeurteilungs-/Entwicklungsgespräche auf Initiative des Arbeitnehmers.
§ 83 Abs. 1 BetrVG: Einsichtsrecht in Personalakte auf Initiative des Beschäftigten.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Ein Verdacht als Kündigungsgrund
Nach der Rechtsprechung des BAG kann nicht nur eine erwiesene Vertragspflichtverletzung, sondern auch
LAG Thüringen: Kein Anspruch auf Herausgabe der privaten Handynummer
Die Erhebung oder Erfassung der privaten Mobiltelefonnummer eines
Verhältnis zu Strafrecht und Rechtsstaatsprinzip
Straftaten und ähnlich schwere Verfehlungen eines Arbeitnehmers zulasten des
Rechtliche Rahmenbedingungen
Unter dem Begriff des Mitarbeitergesprächs wird allgemein ein in periodisch wiederkehrenden, festgelegten
In einem Jobcenter galt eine Gleitzeitvereinbarung mit einer Rahmenarbeitszeit zwischen 6:00 und 19:00 Uhr. Die Mitarbeiter können die
Zahlen, Daten und Fakten
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit konsumieren 9 Mio. Menschen in Deutschland Alkohol in einer problematischen