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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Kündigung wegen Mitgliedschaft in rechtsextremistischer Vereinigung
Der Kläger war bei der Beklagten als technischer Sachbearbeiter im Bereich Park- und Grünanlagen beschäftigt. Er unterzeichnete bei seiner Einstellung im Jahr 2005 eine Erklärung, in der er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung i. S. d. Grundgesetzes bekannte. Insbesondere versicherte er dabei, nicht Mitglied einer hiergegen gerichteten Organisation zu sein.
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