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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Kündigung wegen Teilnahme an einem Treffen Rechtsextremer
Das ArbG Köln (Urt. v. 3.7.2024 – 17 Ca 543/24; rk.) hatte einen Kündigungsfall zu entscheiden, es ging um die Treue- und Loyalitätspflicht, die aus der Sicht des Arbeitgebers wegen eines Treffens im verfassungsfeindlichen Milieu verletzt worden sei.
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