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Kurzarbeitergeld: Abschlussprüfungen der Bundesagentur für Arbeit
Um Unternehmen und Arbeitnehmern eine schnelle finanzielle Hilfe gewährleisten zu können, wurde das Kurzarbeitergeld zunächst gem. § 328 Abs. 1 Nr. 3 SGB III vorläufig gewährt und ausgezahlt. Eine verbindliche Feststellung über das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen ging mit den vorläufigen Bescheiden jedoch nicht einher.
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