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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Leerlaufen von Entgeltgruppen
Der Arbeitgeber vergütete die Klägerin zunächst als Geschäftsstellenverwalterin beim Verwaltungsgericht mit der Entgeltgruppe 5. Nach der Erweiterung der Tätigkeit als Kostenbeamtin erfolgte die folgende tarifliche Bewertung:
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