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 Bild: makibestphoto / stock.adobe.com
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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Leerlaufen von Entgeltgruppen

Der Arbeitgeber vergütete die Klägerin zunächst als Geschäftsstellenverwalterin beim Verwaltungsgericht mit der Entgeltgruppe 5. Nach der Erweiterung der Tätigkeit als Kostenbeamtin erfolgte die folgende tarifliche Bewertung:

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