Direkt zum Inhalt
Bild
Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Lehrkräfte: Ausländischer Hochschulabschluss anerkannt?

Die Parteien streiten um die Eingruppierung der Klägerin in der Tätigkeit von Lehrkräften mit abgeschlossenem Lehramtsstudium. Es gelten der TV-L und die Entgeltordnung für Lehrkräfte. Letztere unterscheidet (wie schon zuvor in den Lehrer-Richtlinien) zwischen „Erfüllern“ und „Nicht-Erfüllern“.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium