Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplätzen

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 Bild: Edward Lich/pixabay.com
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Vor dem LAG Köln (Beschl. v. 6.9.2019 – 9 TaBV 23/19) wurde die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur vorübergehenden Einstellung von Leiharbeitnehmern verhandelt. Die Arbeitgeberin ist die deutsche Zweigniederlassung eines IT-Dienstleisters. Sie hörte den bei ihr gebildeten Betriebsrat zur geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers für den Zeitraum von sieben Monaten an und bat um Zustimmung. Diese verweigerte das Gremium mit der Begründung, dass bereits seit über 18 Monaten in dem Bereich Leiharbeitnehmer eingesetzt würden. Daher sei die Einrichtung eines regulären Arbeitsplatzes erforderlich.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplätzen
Seite 50 bis 51
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Body Teil 1

Die Klägerin arbeitete bei einem Produktionsunternehmen über eine Zeitarbeitsfirma von Dezember 2017 bis 1.6.2018. Ab dem 1.6.2018 schloss

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Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung sowie einen Weiterbeschäftigungsanspruch der

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Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258

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§ 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG sieht vor, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten in einem Tarifvertrag von

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Zeitliche Obergrenze bei Sachgrundbefristungen

§ 14 TzBfG soll nach dem Referentenentwurf (Ref-E) des BMAS folgenden Absatz 1a

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Der Arbeitsschutz lässt sich strukturell in den sozialen Arbeitsschutz und den technischen