Leitender Angestellter i. S. v. § 14 Abs. 2 KSchG

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Von einem leitenden Angestellten kann sich der Arbeitgeber trennen, auch wenn er keinen Grund für eine ordentliche Kündigung hat. Auf Antrag des Arbeitgebers löst das Gericht das Arbeitsverhältnis auf und setzt eine Abfindung fest. Doch die wenigsten Arbeitnehmer sind Leitende Angestellte, wie auch ein Urteil des LAG Düsseldorf vom 23.5.2018 (1 Sa 762/17) zeigt.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Leitender Angestellter i. S. v. § 14 Abs. 2 KSchG
Seite 610
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