Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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RA Volker Hassel
RA Volker Hassel

man könnte fast meinen, es stünden bald Wahlen bevor … Das Bundesarbeitsministerium legt in diesen Tagen eine Schlagzahl vor, dass viele kaum hinterherkommen! Jüngstes Beispiel: Minister Heil (SPD) möchte die Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausweiten. Zudem wird aus seinem Hause das Thema Grundrente forciert – auch ohne Bedürftigkeitsprüfung, wie im Koalitionsvertrag eigentlich vorgesehen. Und schließlich will er ein Recht auf Homeoffice auf den Weg bringen. Heil begründet dies mit der Formulierung „mehr Spielraum für Familienzeit“ schaffen im Koalitionsvertrag. Sein beamteter Staatssekretär, der ehemalige Juso-Vorsitzende Björn Böhning, hatte bereits Anfang des Jahres „unbürokratische Lösungen“ für ein Recht auf Homeoffice angekündigt. Einen solchen Rechtsanspruch halten viele jedoch für falsch.

So weist Dr. Oliver Stettes, Leiter des Kompetenzfelds Arbeitsmarkt und Arbeitswelt beim IW Köln, darauf hin, dass vielerorts Unternehmen und Beschäftigte zum Thema bereits Vereinbarungen getroffen haben, wenn sich beide davon Vorteile versprechen. Ein Rechtsanspruch drohe dieses Gefüge aus der Balance zu bringen. Oft hänge es von der Arbeitskultur des Unternehmens und damit von den Menschen ab, ob sich das flexible Arbeiten räumlich und zeitlich in die Arbeitsprozesse integrieren lässt. Bei einem freiwilligen Ausbalancieren des Machbaren würden diese Aspekte richtig gewichtet – bei einem Rechtsanspruch sei dies fraglich. Stattdessen drohten Konflikte auf betrieblicher Ebene, die schnell vor den Arbeitsgerichten landen könnten. Dann entschieden die Richter, was organisatorisch sinnvoll ist und was nicht. Doch die Art und Weise, wie Arbeitsprozesse organisiert sind, liege allein in der unternehmerischen Verantwortung und dürfe nicht gesetzlich geregelt werden.

Dem pflichtet auch Prof. Dr.-Ing. Sascha Stowasser, Direktor des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V., bei: „Ein generelles Recht auf Homeoffice ist schlichtweg keine Lösung der Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0. Betriebe müssen in der Lage sein, individuelle, flexible Umsetzungen zur Gestaltung ihrer Prozesse zu finden. Trotz der Flexibilitätsbemühungen wird es weiterhin Arbeitstätigkeiten geben, die niemals außerhalb des Unternehmens erledigt werden können.“ Flexibilität in der Arbeitswelt 4.0 sei zudem mehr als Homeoffice, denn viele Beschäftigte arbeiteten nicht nur von zu Hause, sondern auch unterwegs in der Bahn, im Hotel oder gar vom Café aus.

In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.

Diese Bedenken sollte der Gesetzgeber ernst nehmen, ehe er aus offensichtlichen Gründen einmal mehr übers Ziel hinausschießt …

Einen ausgewogenen und flexiblen März wünscht

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