Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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Volker Hassel, Chefredakteur (Bild: Katy Otto)
Volker Hassel, Chefredakteur (Bild: Katy Otto)

die Technik erleichtert uns das Leben immer mehr. Dies bspw. beim ortsungebundenen Arbeiten, unserem Schwerpunkt im Blickpunkt von Maiß/von Ameln ab S. 392. Allerdings zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Kooperation mit dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), dass der Anteil der Menschen, die von zu Hause aus arbeiten, nur langsam steigt, von 2013 bis 2017 um 3 %, Führungskräfte häufiger als normale Fachkräfte ohne Leitungs-aufgaben. Laut der Untersuchung arbeiten viele nur stundenweise im Homeoffice – oft nach Feierabend. Die EuGH-Entscheidung (Urt. v. 14.5.2019 – C-55/18 [CCOO]) zur Arbeitszeiterfassung dürfte die Sache nicht leichter machen.

Auch bei anderen, ganz klassischen HR-Aufgaben hilft die Technik immer stärker. So war Google for Jobs bereits seit Jahren in den USA und anderen Ländern verfügbar und ist jetzt auch offiziell in Deutschland gestartet. Persoblogger.de hat sich den Service genauer angesehen und zieht das Praxis-Fazit, dass das Tool an Übersichtlichkeit noch gewinnen könnte. Entgegen vieler Befürchtungen würde sich Google for Jobs aber recht fair gegenüber Stellenbörsen und anderen Mitbewerbern verhalten. Haben Sie das Tool schon genutzt?

Bei Technik war Jeff Bezos, Gründer von Amazon und wohl reichster Mensch der Welt, schon immer vorne mit dabei und kompromisslos. So will Amazon durch Packmaschinen Beschäftigte einsparen. Die Maschinen sind bis zu fünfmal schneller. Angeblich will man die Einsparungen dafür nutzen, um in weitere Angebote zu investieren, wo neue Arbeitsplätze geschaffen würden. Warten wir es ab. Zeitgleich tauchten Medienberichte auf, nach denen der Versandhändler in einem Logistikzentrum in den USA – nach Warnungen – automatisch Kündigungen versendet, wenn Mitarbeiter nicht produktiv genug sind ...

In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

Halten wir uns also lieber ran und seien wir fleißig, auch und gerade mithilfe der technischen Möglichkeiten. Dann kommt vielleicht bald die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich, wie sie gerade versuchsweise bei der MRL Consulting Group eingeführt wurde.

Unabhängig davon helfen auch wir gerne mit neuer Technik und haben für Sie dazu unsere Website arbeit-und-arbeitsrecht.de upgedated und relaunched. Sie finden nun u. a. alle Inhalte des Hefts dort – für Abonnenten selbstverständlich kostenlos. Besuchen Sie uns!

Einen entspannten Juli wünscht

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· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Seite 385
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„Bewusstsein“ von KI

Der beurlaubte Google-Mitarbeiter Blake Lemoine, der viel Zeit mit dem Testen von LaMDA verbrachte, scheint

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ein letztes Mal möchte ich an dieser Stelle die Werbetrommel für unseren diesjährigen Kongress Arbeitsrecht am 15. und 16. Februar live