Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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RA Volker Hassel
RA Volker Hassel

nach den vielen (Terror-)Anschlägen der letzten Monate, u. a. in Nizza, Berlin, Istanbul, London, St. Petersburg, Stockholm, Ägypten, Dortmund ..., rufen viele nach mehr Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit. Videoüberwachung ist dabei eine Option.

Bei diesem Thema gibt es durchaus Erfolge zu vermelden. So hatte die Polizei in Berlin nach dem Überfall auf eine Joggerin im Mauerpark im März Videoüberwachungs-Bilder veröffentlicht, worauf sich keine zwölf Stunden später der Verdächtige stellte. Nach Angaben der Berliner Morgenpost hat sich die Berliner Polizei von Dezember 2016 bis April 2017 in 43 Fällen mit Bildern an die Öffentlichkeit gewandt. 13 Mal konnten die mutmaßlichen Täter ermittelt werden, dreimal hätten sich die Gesuchten selber gestellt.

In der Hauptstadt testet das Bundesinnenministerium im Herbst am Bahnhof Südkreuz daher modernste Videotechnik mit der Gesichtserkennung von Freiwilligen. Das Bundeskriminalamt will da nicht nachstehen und beginnt demnächst mit dem Test einer Software zur Gesichtserkennung per Videoüberwachung. Diese gleicht automatisch Gesichter in Datenbanken ab. Auch die S-Bahn Berlin will die Videoüberwachung in ihren Zügen ausbauen. Bis zu einer Viertelmilliarde Euro will man für die technische Nachrüstung – u. a. mit dem Einsatz von 360-Grad-Kameras – investieren. Und die Berliner CDU denkt über ein Volksbegehren für mehr Videoüberwachung nach.

Wo die Preußen vorpreschen, kann Bayern natürlich nicht zurückstehen. So verspricht auch Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann mehr Sicherheit durch zusätzliche Videokameras. Er kündigte bayernweit eine noch intensivere Videoüberwachung vor allem von Kriminalitätsbrennpunkten und öffentlichen Plätzen an.

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Auch die nahe Zukunft haben alle Beteiligten schon fest im Blick; bspw. sollen sog. Smart Cams häufiger zum Einsatz kommen. Polizisten und Lehrer will man mit Body-Cams ausstatten, bei Straßenverkehrsunfällen sollen Dash-Cams die schnellere Ermittlung des Verursachers ermöglichen, Google-Brillen bei der Personenerkennung und Drohnen bei Polizeieinsätzen mit entsprechenden Kameras die Kontrolle von Menschenansammlungen erleichtern. Die hierdurch erfolgenden Einschränkungen im Datenschutz und bei den Persönlichkeitsrechten sind allerdings hoch umstritten.

Wie das BAG zu Erkenntnissen aus verdeckter Videoüberwachung steht, lesen Sie in diesem Heft, ebenso, ob das geplante „Entgelttransparenzgesetz“ tatsächlich so viel Transparenz bringt.

Einen klaren Mai mit viel Durchblick wünscht

· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Seite 257
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