Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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Volker Hassel, Chefredakteur Bild: KATY OTTO
Volker Hassel, Chefredakteur Bild: KATY OTTO

die Deutsche Wohnen SE – eine der größten Immobiliengesellschaften Deutschlands und größte (private) Vermieterin in Berlin – hat es in letzter Zeit nicht leicht. Sie muss sich gegen ein Bürgerbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zur Vergesellschaftung aller Wohnimmobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Land Berlin wehren. Zudem könnte die Gesellschaft der „Mietendeckel“ in Berlin nach aktuellen Berechnungen in den kommenden fünf Jahren bis zu 330 Mio. Euro kosten.

Dazu könnten sich noch ein paar weitere Millionen gesellen. Denn am 30. Oktober hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Deutsche Wohnen SE einen Bußgeldbescheid i. H. v. rund 14,5 Mio. Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO erlassen, das höchste Bußgeld, das bislang in Deutschland in diesem Zusammenhang verhängt wurde, und das fünfthöchste EU-weit. Der Grund dafür war folgender: „Bei Vor-Ort-Prüfungen im Juni 2017 und im März 2019 hat die Aufsichtsbehörde festgestellt, dass das Unternehmen für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieterinnen und Mietern ein Archivsystem verwendete, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen.“

Es zeigt sich also, dass es (auch finanziell) immens wichtig ist, die Aufbewahrungs- und Löschpflichten immer im Blick zu haben und kritisch zu prüfen. Erst recht unter der noch relativ jungen Geltung von DSGVO und BDSG 2018. Damit Ihnen das Schicksal der Deutsche Wohnen erspart bleibt, gibt unser Autor Volker Stück im Blickpunkt-Beitrag (S. 695 ff.) einen Überblick über die für die Personalabteilung wichtigen Fristen.

Wann hat der Betriebsrat ein Informations-, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrecht? Wie sieht der richtige Umgang mit Einigungsstellen und arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Beteiligung von Betriebsräten aus? Jetzt anmelden zur HR-Zertifizierung!

Die Deutsche Wohnen hat übrigens gerade Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben; wir bleiben gespannt ...

Zum Abschluss noch eine traurige Nachricht: Am 4. Oktober verstarb nach kurzer schwerer Krankheit Prof. Dr. Christian Scholz im Alter von nur 66 Jahren. Der Österreicher war – auch als Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschafts-lehre mit den Schwerpunkten Organisation und Personalmanagement an der Universität des Saarlandes – einer DER Köpfe der Szene, prägte mit seinem Blog „Per Anhalter durch die Arbeitswelt“, dem Darwiportunismus, Gedanken zur Rollenfindung der Personalabteilung und Generation Z die HR-Branche.Trösten wir uns mit dem Gedanken, dass er nun vielleicht mit Steve Jobs ein Bier trinken kann (vgl. AuA 1/14, S. 63) ...

Trotz alledem wünsche ich Ihnen schon jetzt im Namen der gesamten Redaktion frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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