Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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 Bild: David Schwarzenberg/Pixabay
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der Krieg in der Ukraine lässt uns sprachlos zurück. Nichtsdestotrotz erleben wir eine unglaubliche Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität mit den geflüchteten Menschen durch die Bevölkerung, aber auch seitens staatlicher Institutionen. So wurden bspw. bürokratische Hürden für den Zugang geflüchteter Ukrainer zum deutschen Arbeitsmarkt abgebaut. Arbeitgeber sollten dennoch ein Mindestmaß an Vorbereitungen treffen, wenn sie Flüchtlinge beschäftigen wollen. Hierzu finden Sie auf S.6 in einem, der Aktualität geschuldet, kurzen Gastbeitrag erste Informationen zur Herangehensweise.

Vertiefend habe ich zu diesem Thema Ende März mit Dr. Jan Tibor Lelley in unserem wöchentlichen Podcast gesprochen, um u.a. die folgenden Fragen zu klären: Welchen rechtlichen Status haben Geflüchtete aus der Ukraine? Was hat es mit der Massenzustrom-Richtlinie auf sich? Was genau sind die einzelnen Schritte hin zur Arbeitserlaubnis? Für wie lange können die Menschen beschäftigt werden? Wird zwischen selbstständiger Tätigkeit und Angestelltentätigkeit unterschieden? Welche Dokumente müssen für die Beschäftigung vorliegen? Wo finden Arbeitgeber ukrainisches Personal?

Diese und weitere Folgen, etwa zu den neuen Corona-Regeln im Betrieb, Machtmissbrauch am Arbeitsplatz, Lieferkettengesetz etc., finden Sie kostenlos auf den üblichen Streaming-Plattformen von Spotify und iTunes sowie unter www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/podcast.

Zum Schluss noch ein kurzer Hinweis zu dem in dieser Ausgabe ungewöhnlichen Papier, auf dem die AuA gedruckt wurde: Unsere Druckerei bezieht vornehmlich ihr Papier von UPM aus Finnland. Dort wird seit geraumer Zeit gestreikt, sodass das Papier knapp geworden ist und wir für Ausgabe 4/22 auf die vorliegende Alternative zurückgreifen mussten. In der nächsten Ausgabe kehren wir wieder zur gewohnten Qualität zurück –versprochen!

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