Kostentragung für Abschiebung

1105
 Bild: pict rider/stock.adobe.com
Bild: pict rider/stock.adobe.com

In dem durch das VG Koblenz entschiedenen Fall hatte ein Bauunternehmer einen albanischen Staatsangehörigen ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beschäftigt. Im Rahmen einer Kontrolle durch den Zoll auf einer der Baustellen wurde der albanische Mitarbeiter angetroffen und in der Folge zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen, bis die Abschiebung erfolgte.

Nach der Entscheidung des VG Koblenz hat der Unternehmer als Arbeitgeber aufgrund der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes für die Kosten der Abschiebung ebenso wie für die Kosten der Abschiebungshaft aufzukommen, da die angeordnete Sicherungshaft nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig gewesen sei (VG Koblenz, Urt. v. 27.2.2024 – 1K859/23.KO).

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Rainer Kuhsel

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Köln
AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen112.75 KB

· Artikel im Heft ·

Kostentragung für Abschiebung
Seite 49
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Fachkräftestrategie und Migrationspaket

Die in der Fachkräftestrategie enthaltenen politischen Grundaussagen der Bundesregierung

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die SOKA-Bau zieht als gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien des Baugewerbes u. a. Beiträge zur Urlaubskasse (ULAK)

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage: Gesetzgebung gegen den Fachkräftemangel

Nach Angabe der Bundesregierung waren in Deutschland im Jahr 2022 fast zwei Millionen Stellen

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Nach der derzeitigen Regelung des § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4b i. V. m.Satz 7 EStG ist eine Antragsveranlagung zur Einkommensteuer bei

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Einleitung

„Workation“ (eine Mischung aus „work“ und „vacation“) ist einer der derzeit signifikantesten Trends im Kontext Global

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin, französische Staatsangehörige und wohnhaft in Frankreich, macht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit