In dem durch das VG Koblenz entschiedenen Fall hatte ein Bauunternehmer einen albanischen Staatsangehörigen ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beschäftigt. Im Rahmen einer Kontrolle durch den Zoll auf einer der Baustellen wurde der albanische Mitarbeiter angetroffen und in der Folge zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen, bis die Abschiebung erfolgte.
Nach der Entscheidung des VG Koblenz hat der Unternehmer als Arbeitgeber aufgrund der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes für die Kosten der Abschiebung ebenso wie für die Kosten der Abschiebungshaft aufzukommen, da die angeordnete Sicherungshaft nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig gewesen sei (VG Koblenz, Urt. v. 27.2.2024 – 1K859/23.KO).
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
Rainer Kuhsel

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