mit dem Titelthema dieser Ausgabe lösen wir das Versprechen ein, die Basics nicht außer Acht zu lassen. Gerade die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gleicht für viele Führungskräfte einem Minenfeld. Hier sollten die Grundlagen sitzen. Dem gehen wir vermehrt auch in unseren Workshops und Onlineseminaren nach. Darüber hinaus bieten wir natürlich, wie gewohnt, weiterführende Lerneinheiten zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht finden Sie auf www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/veranstaltungen.
Gewissermaßen das Highlight in dieser Reihe ist traditionell unser jährlicher Kongress Arbeitsrecht. Dieser findet im kommenden Jahr am 7. und 8. Februar statt. In der Hoffnung, alle Teilnehmer in Präsenz begrüßen zu können, ist die Veranstaltung im Berliner Radisson Collection Hotel, gegenüber des Berliner Doms, geplant. Die Erfahrungen der vergangenen Corona-Jahre lassen uns aber mit allen Eventualitäten planen und so heißt unser Format 2023 erneut „hybrid“: Die Referenten werden alle vor Ort sein und all diejenigen, die nach den dann geltenden Abstands- und Hygieneregeln kommen wollen (und dürfen), sind herzlich eingeladen, (endlich) wieder in den persönlichen Austausch zu treten. Für alle anderen (oder falls uns die Pandemie erneut dazu zwingt) bieten wir wieder einen Livestream an. Mit dabei sind u.a. Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger, Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. und Prof. Dr. Björn Gaul mit dem aktuellen Arbeitsrecht.
Alle weiteren Informationen zur Anmeldung, dem Programm und unseren Referenten finden Sie auf www.kongress-arbeitsrecht.de.
Wann hat der Betriebsrat ein Informations-, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrecht? Wie sieht der richtige Umgang mit Einigungsstellen und arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Beteiligung von Betriebsräten aus? Jetzt anmelden zur HR-Zertifizierung!
Andreas Krabel

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· Artikel im Heft ·
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