Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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pünktlich zum Start ins neue Jahr werfen wir einmal einen detaillierten Blick auf das Urlaubsrecht und damit einhergehend natürlich auch auf die Rechtsprechung, die insbesondere beim Thema Verfall von Urlaubsansprüchen mächtig Staub aufgewirbelt hat. Nicht ohne Grund sollten Arbeitgeber immer einen Blick auf die Entscheidungen des BAG und EuGH werfen – so haben die Gerichte teilweise Grundsätze im Urlaubsrecht ins Wanken gebracht.

Aber auch der Gesetzgeber hat (zumindest hier) nicht geschlafen: Neben zahlreichen weiteren Neuerungen seit Januar 2023 ist nun endlich auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung da. Was das genau bedeutet und welche Konsequenzen sich für Arbeitgeber ergeben, hat Nathalie Polkowski einmal zusammengefasst. Sie weist zudem auf ein nicht zu unterschätzendes Regelungsproblem im Zusammenhang mit dem Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers hin – Stichwort §7 EFZG.

Fahrt aufgenommen hatte zum Jahresende dann doch endlich auch das Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz. Ergänzend zu unserem Schwerpunkt in AuA 8/22, S. 8 ff. haben wir in dieser Ausgabe noch einmal mit einem Experten zum Hinweisgeberschutz gesprochen und alles Wichtige zusammengefasst.

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Zu guter Letzt haben wir ein Thema aufs Tapet gerufen, das sicher immer mehr an Bedeutung gewinnen wird, hierzulande in der Literatur aber (noch) kaum Beachtung findet: Employee Activism. In einem ausführlichen Beitrag beleuchten unsere Autoren, was es mit den Aktivisten im Betrieb auf sich hat und wie Arbeitgeber reagieren sollten.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!

Andreas Krabel

Andreas Krabel
Chefredakteur
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· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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Body Teil 1

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