Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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wie halten Sie es mit dem Alkohol am Feierabend, einer Zigarette zwischendurch (ganz gleich, ob mit Tabak oder anderen – bald legalen – Rauschmitteln angereichert)? Ist die Rede von Suchterkrankungen, sind immer „die anderen betroffen“, sich selbst hat man selten im Fokus. Dabei – um beim Beispiel Alkohol, der populärsten und stark verharmlosten Droge in unserer Gesellschaft, zu bleiben – gilt bereits der regelmäßige Griff zum Glas oder zur Flasche an fünf Tagen pro Woche als problematisch. Sicher müssen weitere Faktoren hinzutreten, um von „echtem“ Suchtverhalten zu sprechen.

Einen Selbsttest, den ich wärmstens empfehlen möchte, finden Sie hier: www.kenn-dein-limit.de/alkohol-tests/alkohol-selbsttest/ Anhand von zehn Fragen ermittelt man sehr schnell das Risiko, dem man sich möglicherweise bereits aussetzt. Die Grenzen dessen, was dem Körper als „gesund“ zugemutet werden kann, sind sehr schnell überschritten.

Und weil dieses Thema während der Pandemie leider an Fahrt aufgenommen hat, widmen wir uns in dieser Ausgabe im Titelthema ab S.8 dem Alkohol und sonstigen Suchtmitteln im Betrieb. Unsere Autoren beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen und Reaktionsmöglichkeiten, sie legen ihren Fokus auf angemessene Präventions- und Kontrollmaßnahmen und erklären, welche Pflichten unter dem Aspekt Arbeitsschutz auf den Arbeitgeber zukommen. Die anstehende Legalisierung von Cannabis ist dabei ebenso Thema wie der Missbrauch von Medikamenten im Zusammenhang mit der Leistung am Arbeitsplatz.

In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

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· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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Zahlen, Daten und Fakten

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit konsumieren 9 Mio. Menschen in Deutschland Alkohol in einer problematischen

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Überblick: Alkohol- und Suchtmittelverbote im Arbeitsverhältnis

Im Arbeitsverhältnis besteht kein grundsätzliches Alkohol- und

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im kommenden Jahr ist es wieder so weit: Am 1. und 2. April findet unser Kongress Arbeitsrecht 2025 statt. Für die 20. Auflage haben wir

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im Hintergrund bereiten wir uns zusammen mit GDA und BDA bereits auf das Highlight des nächsten Jahres vor: Der Kongress Arbeitsrecht wird

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nun ist er da, der lang ersehnte Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung aus dem BMAS. Nicht ganz im ersten Quartal dieses Jahres – wie

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auch das Ende dieses Jahres bleibt geprägt von Krisen: der Corona-Pandemie, des Ukrainekriegs, der Unsicherheit der Energieversorgung