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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
EDITORIAL

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der BGH spielt im Arbeitsrecht eher keine übergeordnete Rolle, um es einmal vorsichtig zu formulieren. Nichtsdestotrotz hat ein Urteil des 6. Strafsenats vom 10.1.2023 für reichlich Unruhe gesorgt. Es war der vorläufige Höhepunkt in der Causa Volkswagen. Hier ging es u. a. um Bonuszahlungen an freigestellte Betriebsratsmitglieder, verantwortet von zwei Vorständen und zwei Personalleitern.

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