Liebe Leserinnen, liebe Leser,
im kommenden Jahr ist es wieder so weit: Am 1. und 2. April findet unser Kongress Arbeitsrecht 2025 statt. Für die 20. Auflage haben wir erneut das Steigenberger Hotel am Kanzleramt gebucht und bieten parallel all denen, die nicht vor Ort sein können, die Möglichkeit, virtuell teilzunehmen.
Nach der Begrüßung durch den Arbeitgeberpräsidenten Dr. Rainer Dulger referiert die Präsidentin des BAG Inken Gallner über das Arbeitsrecht in Zeiten großer Umwälzungen. Nicht fehlen darf hiernach der beliebte Ausblick samt Bilanz des BMAS kurz vor der Bundestagswahl. Aktuelles aus dem Arbeitsrecht reicht uns Prof. Dr. Gregor Thüsing dar.
Weitere Themen sind die Entgelttransparenzrichtlinie, der Annahmeverzug in der Kündigung und zum Abschluss des ersten Tages „Druck- und Verdachtskündigungen – Folgen politischer Spannungen im Betrieb“. Danach geht es zur Abendveranstaltung in das Restaurant Habel, wo wir nach einer politischen Diskussionsrunde den Abend bei gutem Essen und Getränken ausklingen lassen.
Der zweite Tag startet mit Dr. Nathalie Oberthür und dem Thema „Arbeitszeit und Arbeitsort – quo vadis Direktionsrecht?“. Prof. Dr. Kleinebrink widmet sich sodann den Betriebsratswahlen 2026. Welche langfristigen Strategien und Vorbereitungen sollten Arbeitgeber jetzt treffen? Weiter geht es mit „Arbeits- und Fachkräftegewinnung aus arbeitsrechtlicher Sicht“, „Pflege und Altersversorgung als Frage der betrieblichen Praxis“ sowie zum Abschluss mit dem praktischen Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb.
So starten Sie rundum informiert und gut vorbereitet in allen relevanten Bereichen des Arbeitsrechts in den Frühling 2025.
Tickets können ab sofort gebucht werden unter: www.kongress-arbeitsrecht.de
Dort und hier im Heft finden Sie weitere Informationen zum Programm und Ablauf der Veranstaltung.
Wir sehen uns in Berlin!
