Liebe Leserinnen,

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RA Volker Hassel
RA Volker Hassel

fühlen Sie sich eigentlich von AuA angesprochen? Das meine ich im wahrsten Sinne des Wortes. Nach unseren Redaktionsstandards verwenden wir zur besseren Lesbarkeit seit etlichen Jahren nur die maskuline Form in unseren Beiträgen. Ein Schrägstrich (Leser/innen), das Binnen-I (LeserInnen) oder ein Gender-Unterstrich (Leser_innen) hat sich bei uns nicht durchgesetzt. Wie ist Ihre Meinung dazu; sind Sie mit unseren Standards einverstanden oder präferieren Sie eine andere Lösung? Eine Minderheit in der Redaktion plädiert bspw. für Gendern im Fließtext oder regelmäßige Hinweise, dass sich alle Geschlechtsgruppen angesprochen fühlen sollen. Wir sind gespannt auf Ihr Feedback!

Die Thematik wurde in den letzten Monaten auchdurch das BVerfG befeuert. Dieses hat in seinem Beschluss vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16) im Rahmen des Personenstandsrechts entschieden, dass es gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verstößt, keine Möglichkeit zum Eintrag eines dritten Geschlechts anzubieten. Wie wirkt sich dies nun bspw. auf Stellenanzeigen aus? Das haben wir Thomas Seidel und Henrik Lüthge gefragt; das Interview finden Sie auf S. 162/163. In der NJW erschien jetzt die erste Stellenanzeige: „... suchen wir zum baldigen Eintritt einen Volljuristen als juristischen Mitarbeiter (m/w/div.) ...“ Mal sehen, ob sich diese Bezeichnung durchsetzt.

Der öffentliche Dienst ist da wesentlich pragmatischer. So hatte ein schleswig-holsteinischer Kreis 2016 „eine Gleichstellungsbeauftragte“ gesucht. Ein Mann bewarb sich, wurde unter Hinweis darauf,dass die Funktion auf Frauen beschränkt sei, abgelehnt und klagte. Das ArbG Lübeck und das LAG Schleswig-Holstein (Urt. v.2.11.2017 – 2 Sa 262 d/17) wiesen die Klage ab. Die Benachteiligung war gem. § 8 Abs. 1 AGG und der verfassungsmäßigen Kreisordnung für Schleswig-Holstein gerechtfertigt. Schauen wir auch hier mal, ob dies Bestand hat.

ManMensch könnte sich natürlich an Prof. Dr. phil. Lann Hornscheidtorientieren. Hornscheidt schlug vor ein paar Jahren an der HU Berlin(Professur für Gender Studies und Sprachanalyse am Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien) die Verwendung einer „x“-Form als neutrale Ergänzung vor, die geschlechtsspezifische Wortendungen aufhebt.Also noch einmal nach Hornscheid:

Die Anforderungen an Sie als Personaler und Personalerin werden zunehmend anspruchsvoller. Damit Sie Ihr Know-How in der täglichen Arbeit erfolgreich einsetzen können, vermittelt Ihnen unser Online-Kurs innerhalb von 3 Monaten eine umfassende Ausbildung.

Liebx Lesx,

ich hoffe, dass sich nun niemx (mehr) benachteiligt fühlen kann.

Einx diskriminierungsfrx März wünscht

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Liebe Leserinnen,
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