Lkw-Fahrten zum Betriebssitz
In einem Urteil des Niedersächsischen FG vom 15.6.2017 (10 K 139/16) hatte der Kläger an zwei bis drei Tagen pro Woche seine Fahrtätigkeit am Firmensitz des Arbeitgebers begonnen. Die übrige Zeit war er auf mehrtägigen Fahrten unterwegs. Er machte in seiner Steuererklärung die Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers nach Reisekostengrundsätzen geltend (Hin- und Rückfahrt). Das Finanzamt wollte nur die Entfernungspauschale (Hinfahrt) zum Abzug zulassen. Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass der Kläger nicht typischerweise jeden Tag den Firmensitz des Arbeitgebers zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit aufgesucht hatte. Deshalb ließ es die entstandenen Aufwendungen nach Reisekostengrundsätzen zum Abzug zu.
(R. K.)
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Rainer Kuhsel
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· Artikel im Heft ·
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