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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Lkw-Fahrten zum Betriebssitz

In einem Urteil des Niedersächsischen FG vom 15.6.2017 (10 K 139/16) hatte der Kläger an zwei bis drei Tagen pro Woche seine Fahrtätigkeit am Firmensitz des Arbeitgebers begonnen. Die übrige Zeit war er auf mehrtägigen Fahrten unterwegs. Er machte in seiner Steuererklärung die Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers nach Reisekostengrundsätzen geltend (Hin- und Rückfahrt).

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