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 Bild: BillionPhotos.com/stock.adobe
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STEUERN + FINANZEN

Lohnsteuerhaftung

Im zu Grunde liegenden Sachverhalt (Niedersächsisches FG, Urt. v. 16.4.2025 – 9 K 155/22; Rev. anhängig, Az. VI R 8/25) ging es um eine GmbH, die für zwei beschränkt steuerpflichtige Arbeitsnehmer (Ehepaar aus den Niederlanden) die Lohnsteuer nach der vorteilhafteren Lohnsteuerklasse I und nicht nach Lohnsteuerklasse VI einbehalten und abgeführt hat.

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