Minderleistung im Arbeitsverhältnis

Eine arbeitsrechtliche Einordnung

Mitarbeiter, die zwar nicht zu den Spitzenleistungsträgern gehören, aber dennoch im Betrieb benötigt werden, sollen zwar einerseits durch arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht vorschnell tangiert werden. Andererseits kann dieser Umstand zu erheblichen betrieblichen Belastungen führen, wenn die Effizienz der Arbeitsleistung merklich leidet.

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 Bild: fandijki/stock.adobe.com
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Abgrenzung von verhaltens- und personenbedingtem Bereich

Die Problematik soll folgender Fall aus der Praxis verdeutlichen: Ein EDV-Dienstleister stellt einen neuen EDV-Fachmann ein, der dringend zur Programmierung von Computern, zur Entwicklung von Software-Solutions und allen damit zusammenhängenden Arbeiten benötigt wird und fernerhin soll er auch im Bereich von Codierungen von Platinen zur elektronischen Steuerung von Geräten einsetzbar sein. Nach einigen Monaten der Einarbeitung wickelt der Beschäftigte einigermaßen selbstständig neue Aufträge ab.

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Minderleistung im Arbeitsverhältnis
Seite 28 bis 35
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