Abgrenzung von verhaltens- und personenbedingtem Bereich
Die Problematik soll folgender Fall aus der Praxis verdeutlichen: Ein EDV-Dienstleister stellt einen neuen EDV-Fachmann ein, der dringend zur Programmierung von Computern, zur Entwicklung von Software-Solutions und allen damit zusammenhängenden Arbeiten benötigt wird und fernerhin soll er auch im Bereich von Codierungen von Platinen zur elektronischen Steuerung von Geräten einsetzbar sein. Nach einigen Monaten der Einarbeitung wickelt der Beschäftigte einigermaßen selbstständig neue Aufträge ab.
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