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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Mitbestimmung bei Einstellung
Der Personalrat sah sich in seinen Mitbestimmungsrechten verletzt, weil eine Stelle ohne die Zustimmung des Personalrats mit einer bereits beschäftigten Angestellten besetzt wurde. Er hielt die umfassend veränderte Tätigkeit für eine Einstellung. Dies sah das OVG des Saarlandes (Beschl. v. 31.1.2024 – 5 A 181/22, rk.) anders.
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