Direkt zum Inhalt
 Bild: Firn/stock.adobe.com
Bild: Firn/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz

Das LAG Rheinland-Pfalz hatte sich mit Urteil vom 8.9.2022 (2Sa94/21) mit der Frage befasst, ob ein Arbeitnehmer seinen Hund mit an den Arbeitsplatz nehmen darf. Das Gericht hat entschieden, dass die Mitnahme eines Hundes der Erlaubnis des Arbeitgebers bedarf. Auch eine einmal erteilte Erlaubnis bzw. bloße Duldung der Mitnahme begründe keine dauerhafte Gestattung.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium