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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz
Das LAG Rheinland-Pfalz hatte sich mit Urteil vom 8.9.2022 (2Sa94/21) mit der Frage befasst, ob ein Arbeitnehmer seinen Hund mit an den Arbeitsplatz nehmen darf. Das Gericht hat entschieden, dass die Mitnahme eines Hundes der Erlaubnis des Arbeitgebers bedarf. Auch eine einmal erteilte Erlaubnis bzw. bloße Duldung der Mitnahme begründe keine dauerhafte Gestattung.
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