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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert

Mitteilung einer vermuteten Schwangerschaft

Nach § 17 MuSchG (bis 31.12.2017: § 9 MuSchG) ist die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt ist. In besonderen Fällen erteilt die dafür zuständige Behörde auf Antrag die Zustimmung zu einer solchen Kündigung. Das LAG Berlin-Brandenburg (Urt. v.

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