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ARBEITSRECHT
Mobbing am Arbeitsplatz
Was kann und muss der Arbeitgeber tun?
Definition
1997 wurde „Mobbing“ vom BAG als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ definiert (BAG, Beschl. v. 15.1.1997 – 7 ABR 14/96, BAGE 85, 56).
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