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 Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 15 Minuten
ARBEITSRECHT

Mobbing am Arbeitsplatz

Was kann und muss der Arbeitgeber tun?

Definition

1997 wurde „Mobbing“ vom BAG als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ definiert (BAG, Beschl. v. 15.1.1997 – 7 ABR 14/96, BAGE 85, 56).

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