Mobbing am Arbeitsplatz

Was kann und muss der Arbeitgeber tun?
Was der Arbeitgeber gegen Mobbing tun kann, ist vorrangig aus Gründen des Opferschutzes relevant. Das schlechte Betriebsklima sowie die ebenso aus dem Mobbing resultierende verminderte Qualität der Arbeitsleistung und die Fehlzeiten des Opfers bis hin zu seiner Kündigung verursachen aber auch hohe Kosten: Der Arbeitgeber muss sich der Thematik stellen und intervenieren bzw. gezielte Präventionsmaßnahmen implementieren. Seine Aktivitäten sind in der Außendarstellung und insbesondere im Recruiting zu nutzen.
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 Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Definition

1997 wurde „Mobbing“ vom BAG als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ definiert (BAG, Beschl. v. 15.1.1997 – 7 ABR 14/96, BAGE 85, 56). Das LAG Thüringen konkretisierte die Definition vier Jahre später: Mobbing sind aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen, welche der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Opfers verletzen (LAG Thüringen, Urt. v. 15.2.2001 – 5 Sa 102/00, NZA-RR 2001, S. 57).

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Prof. Dr. Katharina Dahm

Prof. Dr. Katharina Dahm
Professorin für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Wirtschaftsprivatrecht

Lisa Gurlin

Lisa Gurlin
LL.M., Recruiting, ITK Engineering GmbH

· Artikel im Heft ·

Mobbing am Arbeitsplatz
Seite 522 bis 527
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