Mobbing am Arbeitsplatz
Definition
1997 wurde „Mobbing“ vom BAG als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ definiert (BAG, Beschl. v. 15.1.1997 – 7 ABR 14/96, BAGE 85, 56). Das LAG Thüringen konkretisierte die Definition vier Jahre später: Mobbing sind aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen, welche der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Opfers verletzen (LAG Thüringen, Urt. v. 15.2.2001 – 5 Sa 102/00, NZA-RR 2001, S. 57).
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Prof. Dr. Katharina Dahm
Lisa Gurlin
· Artikel im Heft ·
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